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Rechtsschutz

Was ist Rechtsschutz im Sinne der Rechtsschutzordnung der vbba?

Rechtsschutz ist möglich in Form von Rechtsberatung oder Verfahrensrechtsschutz. Unter Rechtsberatung ist die mündliche oder schriftliche Erteilung eines Rates bzw. einer Auskunft zu verstehen, in Ausnahmefällen auch die Erstellung eines Rechtsgutachtens. Verfahrensrechtsschutz beinhaltet dagegen die Beratung und Vertretung in einem gerichtlichen (Vor-) Verfahren.

Wie weit geht der Rechtsschutz?

Wann kann Verfahrensschutz gewährt werden?

Schadet eine anderweitige Rechtsschutzmöglichkeit?

Was ist zu tun, um eine Rechtsschutzzusage zu erhalten?

Wie ist der weitere Gang des Verfahrens?

Worauf ist bei der Antragstellung besonders zu achten?

Kann auch ein Rechtsanwalt nach Wahl bestellt werden?

Wie arbeiten die DLZ des dbb?

Wer trägt die anfallenden Kosten?